Haben Sie den 30. November zum Wechsel Kfz-Haftpflicht verpasst? Nutzen Sie einfach Ihr Sonderkündigungsrecht! Sie haben die Möglichkeit, auch nach dem 30.11. zu einer günstigen Autohaftpflicht zu wechseln wenn sich bei Ihrer aktuellen Kfz-Haftpflichtversicherung der Versicherungsbeitrag oder die Vertragsbedingungen geändert haben. Sie müssen die neuen Bedingungen nicht mitmachen und können deshalb Ihre laufende Autohaftpflicht kündigen [...]







