Mit Versicherungspolice in der Hand ist gut lachen gegen die SCHUFA…..
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Ein regulärer Kredit bei der Bank setzt die SCHUFA als Hürde voraus. Wer daran scheiter, kann dennoch seine Ziele erreichen, falls in der Schublade eine Kapitallebensversicherungs-Police liegen sollte. Die meisten Inhaber einer Lebensversicherungspolice suchen bei Geldbedarf den Weg zur Versicherungsgesellschaft, um diese gegen ein Darlehen zu beleihen. Viele Policeninhaber wissen jedoch nicht, dass es bessere Angebote als die oft mieserablen Konditionen gibt.
Wenn das Geld knapp wird, weil eine überraschende Investition ansteht, werden Gedanken angestellt, wie man am Besten zu Bargeld kommt. Eine Kreditaufnahme bei der Bank wäre die klassische Methode, wobei der erste Weg zur gewohnten Hausbank nicht unbedingt den idealen Weg darstellen muss. Viele Kreditsuchende bevorzugen die Filialbank für eine Darlehensaufnahme, weil persönliche Beratung bevorzugt wird, weil das eigene Girokonto “eh” schon dort eingerichtet ist, oder die Kontaktaufnahme mit einer bisher unbekannten Bank gescheut wird. Teilweise verwunderlich, dass sogar zum Marktdurchschnitt überhöhte Kreditzinsen und -gebühren in Kauf genommen werden. Es muss nicht unbedingt das billigste Kreditangebot sein, der Kundenservice und die Flexibilität während der Laufzeit (Ratenaussetzungen, vorzeitige Rückzahlungen, etc.) sind ebenso wichtig, aber “Bequemlichkeit” alleine sollte wahrlich nicht der Grund sein, um Geld zu verheizen.
Die erste Hürde zum Kredit kommt in Papierform
Auch wenn die Dame oder der Herr am Bankschalter seit vielen Jahren ein netter Gesprächspartner ist, bei einer Kreditaufnahme holt einem der Ernst der Lage wieder ein. Das langjährige Girokonto, das moderat gefüllte Depot, oder das noch existierende, von der Großmutter finanzierte Sparbuch, schützen nicht vor der Hinterfragung der Bonität. Wenn der Kunde nach den Gründen frägt, erhält dieser manchmal die Antwort “zu ihrem Schutz gegen Überschuldung”, dennoch ist die Idee einer SCHUFA dem Gedanken des Bankenschutzes entsprungen.
Nach vielleicht eingehender Kreditberatung durch die Bank, dem Vorrechnen der Kosten, Gebühren und den fälligen Monatsraten bis zur Schlussrate, erhält der potenzielle Kreditnehmer einen Kreditvertrag vorgelegt. Darin findet sich auch die “kleine Klausel” zum Einverständnis für eine Anfrage bei der SCHUFA, ob der Kunde nicht vor diesem gewünschten Kredit “geschützt” werden müsse. Die monatlichen Belastungen durch die notwendige Kredittilgung, könnten seine finanziellen Möglichkeiten sprengen und womöglich der Bank, bzw. Sparkasse Schwierigkeiten bereiten. Der Schutz des Kunden ist der Schutz gegen einen Kreditausfall für den Kreditgeber.
Diese SCHUFA-Klausel zum Kreditantrag ist obligatorisch, beinahe schon absurd. Wer zum Kreditwunsch das Einverständnis zur SCHUFA-Abfrage verweigert, kann seine Unterlagen samt Wünsche wieder einpacken und die Bank verlassen. Die Banken sind (waren) bereit, Milliardenbeträge an dubiose andere Banken und an Spekulationsgeschäften zu verschleudern, aber gehen kaum das Risiko ein, den 2.500,- Euro Kreditbetrag am “kleinen Privatabnehmer” zu verlieren. Kurzum, das Hervorholen der SCHUFA-Eintragungen (Schufa-Infos) zur Kreditbeantragung bei einer Bank ist ein Zwang.

Schnelles Geld kaum möglich
Das gewünschte “schnelle Geld” wird besonders langsam, wenn es wirklich benötigt werden sollte. Ein sog. “Sofort-Kredit” braucht auch seine Zeit. Wer in dieser Situation kein “unbeschriebenes Blatt” bei der SCHUFA mehr sein sollte, hat schlechte Karten. Eine Ratenzahlung beim Modeversandhaus, ein Handyvertrag für sich, zwei Mobilfunkverträge für die Kinder, das Auto noch in Stundung und schon kann die SCHUFA die rote Karte zeigen. Der Bankberater klappt sein Laptop zu und lehnt die Kreditanfrage mit einem lächelnden “Sie sind schutzbedürftig” ab. Den Gang von Bank zu Bank kann sich der Kreditsuchende beinahe sparen, die Auskünfte der SCHUFA sind jeweils die gleichen. Lediglich die mündliche Absage wechselt sich mit den Variationen der schriftlichen Verneinungen ab.
Ein Kredit ohne SCHUFA ist möglich, aber nicht die erste Wahl
Dem Ziel zur benötigten Liquidität keinem Schritt näher gekommen, kommt ggf. die Idee auf, bei einem Kreditgeber ohne SCHUFA-Interessen anzufragen. Es gibt zahlreiche Kreditgeber, oftmals Kreditvermittler, die sog. schufafreie Darlehen an den Mann bringen können. Kreditzinsen sind jedoch auch als Risikoaufschläge zu verstehen. Je schlechter die Bonität, desto höher fallen die Zinssätze bei einem bonitätsabhängigen Kredit aus. Auf den ersten Blick sieht es nach “verkehrter Welt” aus. Der Multimillionär erhält zu seinem 1.000,- Euro Kredit den von der Bank angepriesenen Top-Zinssatz und der knapp an der SCHUFA vorbeigeschrammte Kreditnehmer darf womöglich den “Top-Zinssatz” abstottern. Anders herum gesagt, je nötiger der Kredit mangels Liquidität ist, desto teurer kann dieser durch den “Risikoaufschlag Bonität” werden.
Eine Kreditabsage nach der anderen, zwingt zu Sparmaßnahmen. Laufende Mobilfunkverträge sind nicht einfach so aufzulösen. Meist erst 24 Monate nach Vertragsabschluss, kann die Verbindlichkeit aus der Welt geschaffen werden. Ähnliches gilt für laufende Versicherungen. Kündigungsfristen sind einzuhalten, Vertrag ist Vertrag. Eine laufende Kapitallebensversicherung bietet jedoch oft die Gelegenheit, diese stillzulegen. Die bisherigen Beiträge bleiben unberührt und die zukünftigen Zahlungen werden bis auf Weiteres eingestellt. Reichen die Beträge zu den eingesparten Versicherungsbeiträgen nicht aus, um die Ziele zu erreichen, kann eine kapitalbildende Lebensversicherung beliehen werden.
Für Policendarlehen ist der Anruf bei der Gesellschaft meist der erste Weg
In der Regel haben die “Herausgeber” der Versicherungspolice, also die Versicherungsgesellschaften, ein offenes Ohr für die Beleihung einer Police. Dass eine Versicherungskündigung nur der letzte Weg, der “Anker in der Not”, sein kann, sollte berücksichtigt werden. Umgekehrt, es gibt keine schlechtere Alternative als die Kündigung einer Lebensversicherung. Die Gesellschaften sind natürlich anderer Meinung. Bestimmten diese bei Anfrage des Rückkaufwertes anfallende Gebühren, Kosten und sonstige “fantastischen” Abzüge, die den Wert der Police nur noch mehr verringern. Eine Kündigung der Police kann in einem schlechten Fall den Geldbetrag erbringen, der zuvor als Beiträge eingezahlt wurde. Der “bessere Fall” sieht nicht viel zufriedenstellender aus. Die Kündigung ist im Bezug der Renditen, Beteiligungen und Ausschüttungen ein Verlust.
Mit dem Anruf bei der Versicherung stellt sich meist schnell heraus, dass diese “natürlich” bereit ist, die bestehende Versicherungspolice zu beleihen. Eine “selbstverständliche Service-Leistung” aus dem Hause. Die Geldnot des Kunden drängt meist zur Eile und eine positive Antwort vom Service-Team ist “Balsam für die Seele”. Den Hörer kaum aufgelegt, klingelt der Versicherungsvertreter bereits an der Tür, samt vorbereiteten Vertrag zur Policen-Beleihung. Oft der vermeintlich einzige Weg für den Kunden, ohne SCHUFA und ohne größeren Zeitverzug an Geld zu kommen. Sollte die Versicherungsgesellschaft souverän vorgehen, dann werden ggf. bessere Möglichkeiten in Erwägung gezogen, die allerdings individuell zum Produkt und der Versicherungsgesellschaft sein können.
Der Irrtum mit dem Policen-Abnehmer zum Darlehen
“Die Versicherungspolice ist schließlich von der Versicherungsgesellschaft, deshalb funktioniert die Policenbeleihung nur mit dieser Gesellschaft.” Ein oft angenommener Irrtum. Die meisten bereits beliehenen Policen sind aus diesem Grund wieder an die Gesellschaft gegangen. Auf die Idee, ob es einen anderen “Abnehmer” mit besseren Konditionen geben könnte, sind wohl die wenigsten gekommen. Dabei wird oft vergessen, wem die Police samt Wert eigentlich gehört, mindestens jedoch was die geleisteten Beiträge betrifft. Welcher Bankkunde käme auf die Idee, um für einen Geldbetrag vom eigenen gedeckten Girokonto zu “betteln”? Selbst der Geldbetrag auf einem Festzinskonto ist nicht auf Gedeih und Verderb weggesperrt. Die Bank kann bei Verlangen der Einlagen die Zinsen zurückfallen lassen, aber das Eigentumsverhältnis zur Anlagensumme hat sich überhaupt nicht verändert. Ebenso gilt es für die eingezahlten Beiträge zur Kapitallebensversicherung.
“Frechheit siegt”, so könnte das Sprichwort für manches Angebot zur Policenbeleihung durch die Gesellschaft gelten. Die Versicherer wissen genau um die “Unkenntniss” ihrer Kunden und fühlen sich mit ihren Angebot auf der sicheren Seite, meist mit Erfolg. Dennoch kann eine Kapitallebensversicherung, bzw. private Rentenversicherung sehr wohl über einen anderen Anbieter als die Gesellschaft beliehen werden. Das mögliche Darlehen zur Police wird im Allgemeinen vom aktuellen Rückkaufswert begrenzt. Sollte der von der Versicherungsgesellschaft ermittelte (festgelegte) Rückkaufswert z.B. 15.000,- Euro betragen, so wäre ein Policenkredit bis zu dieser Höhe möglich. Der markante Unterschied zwischen einem Policendarlehen und einem Ratenkredit ist die Bildung des Zinssatzes. Bei einer beliehenen Kapitallebensversicherung ist nach wie vor ein Kapital vorhanden, das weiterhin durch ihre Anlagen-Natur verzinst wird. Die Renditen stehen den Kreditzinsen entgegen und können entsprechend angerechnet werden.
Versicherungsschutz bleibt mit Policendarlehen erhalten
Eine Policenbeleihung hat den vorrangigen Vorteil, dass der Versicherungsschutz, bzw. der Vertrag weiterhin Bestand hat. Sogar eine integrierte Risikodeckung könnte während der Darlehensphase unverändert weitergeführt werden. Die Zinsen und Rückzahlungsmodalitäten zum Policendarlehen sind wie bei einem gewöhnlichen Konsumentenkredit, mindestens genauso wichtig. Genau an diesem Punkt zeigen die Versicherungsgesellschaften ihren “Wolfsanteil im Schafspelz”. Es sind “gewöhnliche” aber namhafte Banken und andere Anbieter, die für eine Policenbeleihung in Frage kämen. Darunter ist z.B. die Volksbank Weschnitztal eG. In Kooperation mit LifeFinance hat sich die Volksbank Wechnitzal auf die Beleihung von Policen spezialisiert. Eine Berechnung des möglichen Darlehens und seinen Modalitäten ist genauso einfach wie die Berechnung eines Ratenkredits.
Wichtig zur Berechnung des möglichen Policendarlehens ist der aktuelle Rückkaufswert und die noch verbleibende Vertragslaufzeit. Wer diese Angaben nicht wissen sollte, kann sich die fehlenden Informationen bei der Versicherungsgesellschaft einholen. Diese sind dazu verpflichtet, ihrem Kunden die nötigen Informationen zu geben, selbst wenn die Versicherung bereits “Wind” davon bekommen haben sollte, dass der Kunde “untreu” werden könnte, darf eine Auskunft nicht verweigert werden.
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Informationen zum LifeFinance-Angebot Policen-Kauf – Hier
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