Mangelleistungen gesetzlicher Krankenkassen reißen tiefe Finanzlöcher
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Zahnzusatzversicherungen für Zahnerhalt und besonders für den Zahnersatz, bleiben nach wie vor nötig, wenn der Kassenpatient nicht zu tief in die Tasche greifen will. Zuschüsse der Krankenassen werden trotz voller Gesundheitskassen wohl nicht angepasst werden.
Der seit der Reform eingeführte Gesundheitsfonds für Krankenkassen ist für das Jahr 2012 voll bis zum Rand. Den Krankenassen steht somit im kommenden Jahr der volle finanzielle Bedarf für die Regelleistungen zur Verfügung. Was auf den ersten Blick als eine “frohe Botschaft” aussieht, könnte sogar zu einem Nachteil werden. Zumindest steht nicht auf der Planung, dass die Regelleistungen angehoben werden sollten. Immerhin werden 2012 die meisten Kassen ihre Zusatzbeiträge nicht anheben oder für weitere Einzelleistungen erweitern. Der Nachteil könnte sich für die Kassenpatienten herausstellen, indem die Krankenkassen den “Konkurrenzgedanken” verlieren. Lediglich eine Erstattung der Regelleistungen, kaum Prämienzahlungen bei Verzicht von Leistungsansprüchen und ebenso der Verzicht auf das Abschaffen von bisherigen Zusatzbeiträgen, könnten das Resultat vom “randvollen” Gesundheitsfonds sein.
Mangelversorgung für Zahnbehandlung bleibt bestehen
Von einem Ausgleich der bestehenden Versorgungslücke bei Zahnerhalt, bzw. Zahnersatz ganz zu schweigen. Die “chronische” Leistungslücke wird für gesetzlich Krankenversicherte weiterhin bestehen bleiben. Die oft ungerechtfertigt lange Warteliste für Kassenpatienten beim Zahnarzt stellt meist schon den Anfang dar. Ein Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse dürfte theoretisch nicht einem Privatversicherten schlechter gestellt sein, die Praxis zeigt leider immer wieder das Gegenteil. Wer Selbstständig ist, hat schon automatisch einen “Persil-Schein”, um sich bei einer Privatkrankenversicherung anzumelden. Wer als Selbstständiger, bzw. Einzelunternehmer darauf spekuliert, in eines der sog. “Billig-Tarife” der PKV einzusteigen, hat allerdings ab 2012 ebenfalls schlechte Karten. Die meisten Anbieter der Privatkrankenversicherung werden sich mangels Rentabilität von den bisherigen Einsteiger-PKV-Tarifen verabschieden.
Wenn kein Weg zur PKV führt – Private Zahnzusatzversicherung
Den meisten Kassenpatienten bleibt für eine optimale und vor allem bezahlbare Zahnbehandlung kein anderer Weg, als sich zusätzlich zu versichern. Wenn kein Weg zu einer Privatkrankenversicherung führt, dann könnte unter Umständen eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung mit einer zusätzlichen Zahnversicherung sogar der bessere Weg sein. Als Kassenpatient ist man zwar pflichtversichert, aber eine Kündigung ohne in eine andere Krankenasse wechseln zu können, ist ausgeschlossen. Dazu wäre eine Zusatzversicherung je nach Vertrag relativ flexibel zu kündigen.
Eine Krankenzusatzversicherung speziell für den Dentalbereich, ist meist in zwei Gruppen eingeteilt. Eine Zahnzusatzversicherung für den Zahnerhalt und eine Zusatzversicherung für den Zahnersatz. Erstere Zahnzusatzversicherung sorgt für finanzielle Zuschüsse bei Zahnbehandlungen zur Vorbeugung. Darunter zählen u.a. die professionelle Zahnreinigung und Zahnsteinentfernung. Eine Zahnersatz-Zusatzversicherung erbringt z.B. Leistungen für Kronen, Inlays und Brücken.
Eine regelmäßige Zahnreinigung zuhause mit professioneller Unterstützung durch den Zahnarzt, kann zwar einer Zahnschädigung gut vorbeugen, ist aber keine Garantie dafür, nicht doch zu einem Zeitpunkt einen Zahnersatz zu benötigen. Wenn die professionelle Zahnreinigung ohne eine Zusatzversicherung ggf. noch mit rund 80,- Euro Eigenleistung bezahlbar ist, könnte eine qualitativ hochwertige Wurzelbehandlung schon das Budget sprengen. Spätestens beim fälligen Zahnersatz wird es richtig teuer. Mehrere tausend Euro Eigenleistung sind keine Seltenheit.
Kombination einer Zusatzversicherung aus Zahnerhalt und Zahnersatz
Eine Kombination von Zahnerhaltversicherung und Zahnersatz-Zusatz bietet bei der gleichen Versicherungsgesellschaft in der Regel ein besseren Preis-Leistungs-Verhältnis als die Versicherungen im Einzelnen. Die Deutsche Familien Versicherung (DFV) bietet die Zahnzusatzversicherungen als Einzel-Pakete, DFV Zahnersatz-Zusatzversicherung und DFV Zahnerhalt-Zusatzversicherung an, aber ebenso als eine Kombination im DFV ZahnSchutzbrief. Der ZahnSchutzbrief vereinigt die Bereiche Vorsorge, bzw. Schutz und deutliche Kostensenkung bei Zahnersatz.
Der Zustand der Zähne ist in Verbindung mit dem Alter des Patienten abhängig. Damit die Tarifstruktur des ZahnSchutzbriefs nicht an Transparenz verliert, ist das Kombi-Paket in lediglich zwei Altersstufen eingeteilt. Eintrittsalter von 21 bis 60 Jahre, sowie über 61 Jahre. Der Unterschied der Beitragszahlungen beträgt zwischen den Altersstufen lediglich 3,- Euro monatlich (Stand Dez. 2011).
Die grundsätzlichen Bausteine vom DFV ZahnSchutzbrief
Der Bestandteil Zahnzusatz Zahnerhalt erbringt Leistungen für vorbeugende Maßnahmen, die bei qualitativ hochwertiger Ausführung den Patienten zur Eigenleistung zwingen würden. Zur vorsorgenden Erhaltung der Zähne können hochwertige Materialien verwendet werden, ohne den Kassenpatienten durch hohe Zahnarztrechnungen über Gebühr zu belasten. Der ZahnSchutzbrief Bestandteil Zahnerhalt der DFV leistet mit bis zu 100% für hochwertige Zahnfüllungen. Außerdem werden für die vorbeugenden Zahn-Prophylaxemaßnahmen Zuschüsse geleistet.
Die Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen werden ganz besonders beim fälligen Zahnersatz ins Bewußtsein gerückt. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt einen festgelegten Betrag, völlig unabhängig davon, wie hoch tatsächlich die Zahnarztrechnung ausfallen wird. Der Bestandteil Zahnzusatz-Zahnersatz des DFV ZahnSchutzbriefs verdoppelt den Festzuschuss der Krankenkasse. Je nach Behandlung kann die Höhe des Zuschusses sogar bis zu 100% der Zuzahlung betragen.
Die DFV schreibt ihren Kunden nicht vor, welchen (Partner-) Zahnarzt für die Inanspruchnahme der Zusatzversicherung aufzusuchen wäre. Die Wahl des Zahnarztes ist frei. Die Leistungen des ZahnSchutzbriefes gelten sogar weltweit. Damit werden auch die Zahnarzt-Leistungen bei einem Auslandsaufenthalt bezuschusst, sofern die zahnärztlichen Behandlungen der gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet werden können.
Für die Aufnahme zur Kombi-Zahnzusatzversicherung stellt die DFV keine Gesundheitsfragen. Eine Altersbegrenzung ist für den ZahnSchutzbrief nicht vorgesehen, ebenso gibt es keine sog. Wartezeit bis zur Inanspruchnahme von Leistungen. Der Versicherungsschutz des ZahnSchutzbriefs ist nach Abschluss sofort gültig.
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| Weitere Versicherungs-Produkte der DFV in der Übersicht: | ||
| Unfallversicherung | KombiKranken 3plus | Familien 5plus |
| ZahnSchutzbrief | Zahnersatz-Zusatz | Zahnerhalt-Zusatz |
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